Der Fall Sony gegen Cheat-Software-Entwickler
Der Rechtsstreit begann vor mehreren Jahren und betraf das japanische Unternehmen Sony, den Hersteller der beliebten Spielkonsole PlayStation Portable (PSP). Sony hatte Entwickler und Verkäufer von Cheat-Software verklagt und Schadensersatz wegen angeblicher Verletzung von Urheberrechten gefordert. Konkret ging es um ein Rennspiel für die inzwischen nicht mehr produzierte PSP. Durch die Nutzung der Cheat-Software konnten Spieler Funktionen freischalten, die normalerweise nur unter bestimmten Bedingungen verfügbar waren, wie unbegrenzter Turbo oder die Auswahl von Fahrern, die erst bei einem höheren Punktestand freigeschaltet würden.
Das Unternehmen argumentierte, dass durch den Einsatz der Cheat-Software das Spiel "umgearbeitet" werde, was laut deutschem Urheberrechtsgesetz verboten ist. Sony sah darin eine Verletzung ihrer Rechte als Hersteller des Spiels und forderte daher eine Entschädigung von den Entwicklern der Software.
Urteil des Europäischen Gerichtshofs
Nach mehreren Instanzen in deutschen Gerichten, darunter das Oberlandesgericht Hamburg und der Bundesgerichtshof (BGH), wurde der Fall schließlich dem EuGH vorgelegt. Die Richter in Luxemburg entschieden jedoch, dass Cheat-Software nicht grundsätzlich das Urheberrecht verletzt, solange die veränderten Daten nur vorübergehend im Arbeitsspeicher der Konsole gespeichert werden und nicht darauf abzielen, das Programm zu kopieren. Dies ist eine bedeutende Entscheidung, da sie klärt, dass die bloße Modifikation von Daten im temporären Speicher nicht als rechtswidrige Umgestaltung eines Spiels angesehen wird.
Die deutschen Gerichte hatten bereits in früheren Instanzen zugunsten der Entwickler der Cheat-Software entschieden, indem sie die Sony-Klage abwiesen. Der EuGH folgte dieser Rechtsauffassung und stellte klar, dass der Einsatz der Cheat-Software nicht automatisch eine Verletzung des Urheberrechts darstellt. Der Bundesgerichtshof muss nun auf Grundlage dieses Urteils abschließend über den konkreten Fall entscheiden.
Konsequenzen für die Gaming-Industrie
Das Urteil des EuGH könnte weitreichende Folgen für die Gaming-Industrie und den Umgang mit Cheat-Software haben. Es stellt klar, dass nicht jede Modifikation von Spielinhalten gegen das Urheberrecht verstößt. Dies könnte Entwicklern von Cheat-Programmen in anderen Fällen ebenfalls zugutekommen und stellt für Konsolenhersteller wie Sony eine Herausforderung dar.
Die endgültige Entscheidung im konkreten Fall liegt nun beim deutschen Bundesgerichtshof, der die Argumentation des EuGH berücksichtigen muss. Bis dahin bleibt unklar, wie genau Cheat-Software in Zukunft rechtlich behandelt wird, doch das aktuelle Urteil schafft zumindest eine klarere Grundlage für zukünftige Fälle.
Quelle: www.sn2.eu/de, computerbild.de